BauernhofTouren

AGB
Allgemeine Reisebedingungen zum Abschluss einer Reise mit BauernhofTouren
Sehr geehrte Kunden,

mit Ihrer Buchung erkennen Sie diese Reisebedingungen, die Ihnen vor der Buchung übermittelt wurden, an. Die nachfolgenden Bestimmungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen und BauernhofTouren, Inhaberin Maike Maier (nachfolgend BauernhofTouren), zu Stande kommenden Reisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a – y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und die Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§ 4 – 11 BGB-InfoV (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht) und füllen diese aus. Sie sind im Internet jederzeit abrufbar unter www.bauernhoftouren.de. Bitte lesen Sie sich daher diese Reisebedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

  1. 1. Abschluss des Reisevertrages, Fremdleistungen

1.1              Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie BauernhofTouren den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung von BauernhofTouren, die mit der Rechnungslegung kombiniert sein kann, zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Kunden rechtsverbindlich sind.

1.2              Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von BauernhofTouren herausgegeben werden, sind für BauernhofTouren und die Leistungspflichten von BauernhofTouren nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden zum Inhalt der Leistungspflicht von BauernhofTouren gemacht wurden.

1.3              Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertrags-verpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

1.4              Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung, die alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen enthält. Weicht die Bestätigung von Ihrer Anmeldung ab, ist BauernhofTouren an das neue Angebot 10 Tage gebunden. Der Reisevertrag kommt auf der Grundlage des neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser Frist das Angebot annehmen, sei es durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen.

  1. Bezahlung

2.1              Zur Absicherung der Kundengelder hat der Veranstalter eine Insolvenzversicherung bei der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden, abgeschlossen. Sicherungsscheine entsprechend der Reiseteilnehmerzahl werden mit der Reise-bestätigung von BauernhofTouren übersandt.

2.2              Bei Vertragsabschluss wird gegen Aushändigung der Sicherungsscheine gemäß § 651r BGB eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Kosten für eine etwaig gewünschte Reiserücktrittsversicherung/ Reiseversicherung werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig.

2.3              Die Restpreiszahlung ist spätestens 28 Tage vor Reiseantritt per Überweisung zu leisten. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt vorgenommen werden, ist der gesamte Reisepreis nach Übergabe der Sicherungsscheine sofort fällig und sofort zu leisten.

2.4              Die Gebühren im Falle einer Stornierung (vgl. Ziffer 5.5) sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsgebühren (vgl. Ziffern 6.1 und 6.2) werden jeweils sofort fällig.
2.5              Sollten Ihnen die Reiseunterlagen bzw. der Reiseplan nicht bis spätestens 7 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, wenden Sie sich bitte umgehend an BauernhofTouren.

2.6              Soweit BauernhofTouren zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden greift, besteht für den Kunden ohne vorherige vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen und auf Aushändigung der Reiseunterlagen bzw. des Reiseplans.

2.7              Werden fällige Zahlungen nicht oder nicht vollständig geleistet und zahlen Sie auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht, kann BauernhofTouren von dem jeweiligen Vertrag zurücktreten, es sei denn, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein erheblicher Reisemangel vorliegt. BauernhofTouren kann bei Rücktritt vom Reisevertrag im Sinne des vorherigen Satzes als Entschädigung Rücktrittsgebühren entsprechend der Ziffer 5.5 verlangen.

  1. Leistungen, Preise

3.1              Welche Leistungen und Preise vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen (z. B. Katalog, Flyer, Internet) und den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebestätigung (vgl. Ziffer 1.1), aus der sich auch der Preis ergibt. Vor Vertragsschluss kann BauernhofTouren jederzeit eine Änderung der Leistungsbeschreibungen vornehmen, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

3.2              Jeder mitreisende Minderjährige und dessen Alter sind bei der Buchung anzugeben.

  1. Leistungs- und Preisänderungen

4.1              Änderungen wesentlicher Reise-leistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und von BauernhofTouren nicht wider Treu und Glauben herbei­geführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

Eventuelle Gewähr­leistungsansprüche bleiben unberührt, insbesondere soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

BauernhofTouren ist verpflichtet, den Kunden über wesentliche Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine unentgeltliche Umbuchung oder einen unentgeltlichen Rücktritt anbieten.

Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BauernhofTouren in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung von BauernhofTouren über die Änderung der Reiseleistung oder die Absage der Reise BauernhofTouren gegenüber geltend zu machen.

4.2              BauernhofTouren behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Reisepreis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Kurtaxen, nach Vertragsschluss entsprechend wie folgt zu ändern:

4.2.1           Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für BauernhofTouren nicht vorhersehbar waren.

4.2.2           Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten für Busse, so kann BauernhofTouren den Reisepreis entsprechend erhöhen. Die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten teilt BauernhofTouren dem Kunden in Höhe der Gesamtsumme wie auch aufgeschlüsselt nach Erhöhungskosten pro angemeldetem Reiseteilnehmer mit. Den Erhöhungsbetrag kann BauernhofTouren sodann vom Kunden verlangen.

4.2.3            Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Kurtaxen, ­erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

4.2.4           Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat BauernhofTouren den Kunden unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungs-grund zu informieren. Preiserhöhungen sind nur bis zum 21. Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5 % ist der Kunde berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn BauernhofTouren in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die zuvor genannten Rechte unverzüglich nach der Mitteilung von BauernhofTouren über die Preiserhöhung gegenüber BauernhofTouren geltend zu machen.

4.3              Die in diesem Absatz genannten, wechselseitigen Rechte und Pflichten gelten auch im Falle einer zulässigen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung.

  1. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn / Stornierungsgebühren

5.1              Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei BauernhofTouren (Anschrift siehe Ziffer 17). Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2              Wenn Sie von der Reise zurücktreten oder wenn Sie die Reise nicht antreten, verliert BauernhofTouren den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann BauernhofTouren, soweit der Rücktritt bzw. der Nicht­antritt der Reise nicht von BauernhofTouren zu vertreten ist und nicht ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine ange­messene Entschädigung in Abhängigkeit von dem jeweiligen Reisepreis für die bis zum Rücktritt/Nichtantritt getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen (Rücktrittsgebühren) verlangen. Diese Rücktrittsgebühren sind in Ziffer 5.5 unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschaliert. Gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen sind dabei berücksichtigt.

5.3              Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich die Reisegruppe nicht rechtzeitig zu den in den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abreiseort einfindet.

5.4              Es bleibt dem Kunden unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich niedrigere Kosten entstanden sind, als die von BauernhofTouren in der im Einzelfall anzuwendenden Pauschale (siehe nachstehende Ziffer 5.5) ausge­wiesenen Kosten.

5.5              Der pauschalierte Anspruch auf Rücktrittsgebühren beträgt in der Regel bei Stornierungen

– bis 30 Tage vor Reiseantritt                          20%

– bis 22 Tage vor Reiseantritt                          30%

– bis 15 Tage vor Reiseantritt                          40%

– bis 7 Tage vor Reiseantritt                            50%

– 6 bis 1 Tage vor Reiseantritt                         70%

– am Tag des Reiseantritts                                80%

–  bei Nichterscheinen zum Reiseantritt
ohne Rücktrittserklärung (no show)                90%

des jeweiligen Reisepreises.
Der Tag des Reiseantritts ist der Tag des Beginns der gebuchten Reise.

5.6              BauernhofTouren behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung zu fordern, soweit BauernhofTouren nachweist, dass ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. In diesem Fall ist BauernhofTouren verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.

5.7              Ihr Recht, Ersatzteilnehmer zu stellen (siehe unten Ziffer 6.2), bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt.

  1. Umbuchung, Ersatzperson, Reduzierung der Teilnehmerzahl nach Abschluss des Reisevertrages

6.1              Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht. Auf Ihren Wunsch hin prüft jedoch BauernhofTouren, ob Umbuchungen entsprechend Ihren Wünschen möglich sind.

Nach Eingang eines entsprechenden Umbuchungswunsches teilt BauernhofTouren Ihnen alle hierfür anfallenden Kosten und Entgelte mit und führt im Falle der Zustimmung des Kunden zu diesen Kosten und Entgelten die Umbuchung durch. Diese Kosten und Entgelte werden von BauernhofTouren gesondert berechnet und sind sofort nach erfolgter Umbuchung zur Zahlung fällig.

Hierbei gilt Folgendes: Bei einer Änderung der Beförderung, der Unterkunft (außer Änderungen innerhalb der gebuchten Unterkunft) oder des Reisetermins wird der Reisepreis für die geänderten Leistungen komplett neu berechnet, auf der Basis der dann geltenden Preise und Bedingungen. Bei einer Änderung innerhalb der gebuchten Unterkunft (z. B. Änderung der Unterkunftskategorie, der Verpflegungsart oder der Belegung der gebuchten Unterkunft) wird der Preis für die geänderten Leistungen anhand der der Buchung bisher zugrunde liegenden Preise und Bedingungen neu ermittelt.

6.2              Bis zum Reiseantritt kann der Kunde verlangen, dass ein Dritter in seine Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt bzw. von ihm angemeldete Reiseteilnehmer durch Dritte ausgetauscht werden. Es bedarf dazu einer entsprechenden Mitteilung an BauernhofTouren. BauernhofTouren kann dem Eintritt des Dritten anstelle des Reisenden widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.

Tritt ein Dritter an die Stelle eines angemeldeten Teilnehmers, ist BauernhofTouren berechtigt, für die ihm durch die Teilnahme der Ersatzperson entstehenden Bearbeitungskosten pauschal € 20,– zu verlangen. Gegenüber Leistungsträgern (z. B. Beförderungsunternehmen, Bauernhöfen) ent-stehende Mehrkosten werden gesondert berechnet. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt Ihnen unbenommen.

Für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Kosten haften der Kunde, der an­gemeldete Teilnehmer und bei Minderjährigen auch deren Sorgeberechtigte sowie die Ersatzperson und bei Minderjährigen auch deren Sorgeberechtigte als Gesamtschuldner.

6.3              BauernhofTouren räumt dem Kunden darüber hinaus bis zum Reiseantritt das Recht ein, einzelne Reiseteilnehmer, die in der Teilnehmerliste der Reiseanmeldung namentlich aufgeführt worden sind, von der Gruppenreise abzumelden. Die Abmeldung hat schriftlich zu erfolgen. BauernhofTouren wird in diesem Falle pro abgemeldetem Reiseteilnehmer Rücktrittsgebühren entsprechend der Ziffer 5.5 verlangen.

  1. Reiseversicherungen

BauernhofTouren empfiehlt den Abschluss eines umfassenden Reiseversicherungspakets, insbesondere inklusive einer (auch jeweils separat zu buchenden) Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Bitte beachten Sie hierzu die besonderen Angebote in den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.

  1. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

BauernhofTouren kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die Durch-führung der Reise trotz einer entsprechenden Ab-mahnung durch BauernhofTouren vom Reisenden nachhaltig gestört wird. Das gleiche gilt, wenn sich ein Reisender in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. BauernhofTouren behält jedoch den Anspruch auf den Reisepreis. Evtl. Mehrkosten für die Rückbeförderung trägt der Störer selbst. BauernhofTouren muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderen Verwendung nicht in Anspruch genommener Leistungen erlangt werden einschließlich evtl. Erstattungen durch Leistungsträger.

9 Außergewöhnliche Umstände, Höhere Gewalt

Wegen der Kündigung des Reisevertrages in Fällen höherer Gewalt verweisen wir auf § 651j BGB. Dieser hat folgenden Wortlaut:

„(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.

(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“

10 Nichtinanspruchnahme von Leistungen, Abhilfe, Minderung, Kündigung

10.1            Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungsgemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch, aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen), so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. BauernhofTouren wird sich um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

10.2            Wird eine Reiseleistung nicht oder nicht vertragsge­mäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. BauernhofTouren kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.

10.3            Der Kunde kann eine Minderung des Reisepreises verlangen, falls Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht worden sind und er es nicht schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen.

10.4            Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet BauernhofTouren innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweis-sicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen.

Dasselbe gilt, wenn dem Kunden und den Reiseteilnehmern die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, BauernhofTouren erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von BauernhofTouren verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Der Kunde schuldet BauernhofTouren nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

  1. Aufsichts- und Betreuungspflichten des Kunden für mitreisende Minderjährige

Weder durch BauernhofTouren und noch durch das Personal des von Ihnen ausgewählten Bauernhofes werden Betreuungsleistungen –  insbesondere auch nicht für die mitreisenden Minderjährigen – erbracht. Die erforderlichen Betreuungspflichten für die Reiseteilnehmer obliegen ausschließlich Ihnen, Ihren Mitreisenden und Ihrer Einrichtung. Bitte stellen Sie daher sicher, dass für eine ausreichende Betreuung der Reiseteilnehmer – insbesondere der minder-jährigen Reiseteilnehmer – gesorgt ist.

  1. Haftung

12.1            Bei Vorliegen eines Mangels kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadenersatz verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den BauernhofTouren nicht zu vertreten hat. Er kann Schadenersatz auch wegen nutzlos aufgewandter Urlaubszeit verlangen, wenn die Reise vereitelt oder erheblich beeinträchtigt worden ist.

12.2            Vertragliche Schadenersatz-ansprüche: Die vertragliche Haftung von BauernhofTouren für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

  1. a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch BauernhofTouren herbeigeführt wird oder
  2. b) soweit BauernhofTouren für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

12.3            Deliktische Schadenersatzansprüche: Für alle gegen BauernhofTouren gerichteten Scha­denersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise.

12.4            BauernhofTouren haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermit­telt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Beförderungs-leistun­gen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschrei­bung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Kunden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von BauernhofTouren sind.

BauernhofTouren haftet jedoch:

  1. a) für Leistungen, welche die Beförderung von Kunden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischen-beförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten

sowie

  1. b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von Hinweis, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von BauernhofTouren ursächlich geworden ist.

12.5 Die Teilnahme an Bauernhofaktivitäten müssen Sie für sich und die Mitreisenden, insbesondere die mitreisenden Minderjährigen, selbst verantworten. Bauernhofanlagen, Spiel- und Sportanlagen, Geräte und Fahrzeuge sollten Sie vor Inanspruchnahme überprüfen. Für Unfälle, die bei Bauern-hofaktivitäten auftreten, haftet BauernhofTouren nur, wenn BauernhofTouren ein Verschulden trifft. BauernhofTouren empfiehlt den Abschluss einer Unfallversicherung.

12.6 Die Haftung für Schäden, die durch Sie und Mit-reisende während der Reise und des Aufenthaltes auf dem Bauernhof verursacht werden (z.B. Schäden an Leib und Leben, Schäden an Tieren oder Sachschäden, wie z.B. die Beschädigung von Möbeln, Spielzeugen oder Matratzen durch Einnässen), liegt ausschließlich bei Ihnen und den einzelnen Reiseteil-nehmern. Wir raten daher an, Ihren Versicherungs-schutz und den der einzelnen Reise-teilnehmer dahingehend zu prüfen und ggf. entsprechende Haftpflichtversicherungen abzuschließen.

12.7 Die Beförderung erfolgt auf der Grundlage der Bedingungen des jeweiligen Beförderungs-unternehmens, die auf Wunsch zugänglich gemacht werden. Die Rechte und Pflichten von BauernhofTouren und der Reisenden nach dem Reisevertragsrecht und diesen ausführlichen Reisebedingungen werden durch die Bedingungen des jeweiligen Beförderungsunternehmens nicht eingeschränkt.

  1. Mitwirkungspflicht, Beanstandungen

13.1            Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen daran mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

13.2            Sollten Sie wider Erwarten Grund zur Beanstandung haben, ist diese unverzüglich direkt gegenüber BauernhofTouren anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Versäumt der Reisende schuldhaft, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Die zur Anzeige notwendigen Adress-, Telefon- und Telefaxnummern sowie E-Mail-Adressen finden Sie in Ihren Reiseunterlagen, auf der Reisebestätigung und unter Ziff. 17 dieser Allgemeinen Reisebedingungen.

Soweit deswegen Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651 d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden, gelten die Fristen gemäß Ziffer 14.1.

13.3            Mitarbeiter von Leistungsträgern (wie Bauernhöfen, Beförderungsunternehmen) sind nicht befugt und von BauernhofTouren nicht bevollmächtigt, Mängel zu bestätigen oder irgendwelche Ansprüche gegen BauernhofTouren anzuerkennen.

  1. Fristen, Adressaten, Verjährung und Abtretung

14.1            Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (§§ 651c bis 651f BGB) sind spätestens innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise ausschließlich gegenüber BauernhofTouren selbst (Anschrift siehe unten Ziffer 17) geltend zu machen. Dies sollte im eigenen Interesse schriftlich geschehen.

Nach Fristablauf kann der Kunde Ansprüche nur noch geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.

14.2  Verjährung

14.2.1        Ansprüche des Kunden und seiner Mitreisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von BauernhofTouren oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BauernhofTouren beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung von BauernhofTouren oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von BauernhofTouren beruhen.

14.2.2        Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren in zwei Jahren.

14.2.3        Die Verjährung nach den vorstehenden Absätzen 14.2.1 und 14.2.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

14.2.4        Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

14.2.5        Schweben zwischen dem Kunden bzw. Mitreisenden und BauernhofTouren Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunden bzw. der Mitreisende oder BauernhofTouren die Fortsetzung der Verhand-lungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

14.3  Die Abtretung von Ansprüchen gegen BauernhofTouren ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht unter mitreisenden Familienangehörigen oder Mitreisenden einer gemeinsam angemeldeten Gruppe.

  1. Einhaltung staatlicher Bestimmungen, insbesondere Gesundheitsbestimmungen

Der Kunde, seine Mitreisenden und die Sorgeberechtigten der mitreisenden Minderjährigen sind für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften, insbesondere auch von Gesundheitsbestimmungen und für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu deren Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von BauernhofTouren bedingt sind.

  1. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Verfügung stellen, werden elektronisch verarbeitet und genutzt. Die Verarbeitung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für Bauernhoftouren geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. In unserer Datenschutzerklärung informieren wir Sie genau über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten sowie die Ihnen zustehenden Rechte.
Sie finden unsere Datenschutzerklärung hier: Datenschutzerklärung Bauernhoftouren

  1. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen und Hinweise gelten für:

 

BauernhofTouren

Inhaberin Maike Maier

Adams-Lehmann-Straße 105

80979 München

Tel.: 089-27375462

E-Mail: info@bauernhoftouren.de

Internet: www.bauernhoftouren.de

 

Stand der Allgemeinen Reisebedingungen: Juli 2018